Ihre Aufgaben
- Regelmäßiges Stimmen der Hochschulinstrumente (Klaviere, Flügel, Cembali)
- Veranstaltungsbezogene Stimmungen
- Wartungs- und Reparaturarbeiten
- Mitarbeit bei der strategischen Investitionsplanung zur Qualitätssicherung des Instrumentenbestandes
Unsere Anforderungen
- Abgeschlossene Ausbildung als Klavierbauer*in oder Klavierbaumeister*in
- Mehrjährige Berufserfahrung als Stimmer*in oder Klavierbauer*in
- Teamfähigkeit
- Kommunikatives, flexibles und aufgeschlossenes Verhalten
- Servicebewusstsein
Bei Vorliegen der persönlichen und tarifrechtlichen Voraussetzungen erfolgt die Eingruppierung nach Entgeltgruppe 9a TV-L. Es handelt sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis in Teilzeit mit 50 %, dies entspricht derzeit 19,915 Stunden/Woche. Bitte gleichen Sie vor Übersendung Ihrer Bewerbung Ihre Gehaltsvorstellung mit den durch den TV-L vorgegbenen Möglichkeiten ab. Informationen finden Sie hier: _Entgelttabelle TV-L_.
Die HfMT Köln liegt als internationale und weltoffene Einrichtung direkt im Herzen von Köln. Sie bekennt sich zu einem chancengerechten und diskriminierungsfreien Lern-, Lehr- und Arbeitsumfeld und wirkt auf den Abbau struktureller Barrieren hin. Sie begrüßt daher alle Bewerber*innen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität sowie die Bewerbung von Menschen mit Migrationsgeschichte und People of Color.
Die Hochschule strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert Frauen ausdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte sind willkommen und werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt.
Neben der Fortbildung ihrer Beschäftigten ist die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für die HfMT Köln ein wichtiges Anliegen. Daher profitieren die Beschäftigten von gleitenden Arbeitszeiten im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten, Kinderbetreuungsmöglichkeiten, mobiler Arbeit, den im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen (Jahressonderzahlung, Zusatzversorgung usw.) sowie von internen und externen betrieblichen Sportangeboten.
Die Stelle darf aufgrund der Regelung des § 14 Abs. 2 Satz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz nur an Personen vergeben werden, die bislang noch in keinem Beschäftigungsverhältnis (auch als studentische Hilfskraft) zum Land NRW gestanden haben.
Bitte bewerben Sie sich (einschließlich Motivationsschreiben, Lebenslauf und relevante Zeugnisse) bis zum 19.06.2025 über unser Online-Bewerbungsportal. Bewerbungen in Papierform oder per Email können nicht berücksichtigt werden.
Für Fragen zu den Aufgaben wenden Sie sich bitte an Dr. Heike Sauer (Leitung Dezernat 3), Tel. 0221/283 80 250.